Ratgeber

Kurtaxe abrechnen in Pension und Hotel

Wer die Kurtaxe festlegt, wer sie schuldet – und wie sie ohne Zettelwirtschaft korrekt auf Buchung und Rechnung landet.

In vielen Ferienorten müssen Gäste pro Übernachtung eine Abgabe an die Gemeinde zahlen: die Kurtaxe. Kassieren muss sie in der Regel der Gastgeber. Das klingt einfach, sorgt im Alltag aber regelmäßig für Fragen: Wer ist befreit? Gehört die Kurtaxe in die MwSt? Und wie behält man bei der Meldung an die Gemeinde den Überblick?

Hinweis: Die Regeln legt jede Gemeinde oder jeder Kanton selbst fest. Dieser Artikel erklärt die Grundsätze; verbindlich ist immer die Satzung oder das Reglement deines Ortes.

Was ist die Kurtaxe?

Die Kurtaxe ist eine Abgabe, mit der Gemeinden touristische Angebote finanzieren – etwa Wanderwege, Gästekarten oder Veranstaltungen. Je nach Land und Ort heißt sie anders:

  • Deutschland: Kurtaxe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag. In manchen Städten kommt eine Übernachtungs- oder Bettensteuer hinzu.
  • Österreich: Ortstaxe, Nächtigungs- oder Aufenthaltsabgabe – geregelt durch das jeweilige Bundesland.
  • Schweiz: Kurtaxe oder Gästetaxe, je nach Kanton ergänzt durch eine Beherbergungs- oder Tourismusabgabe.

Meist ist es ein fester Betrag pro Person und Nacht. Manche Orte staffeln nach Saison, Zone oder Unterkunftsart.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Kurtaxe schuldet in der Regel der Gast. Der Gastgeber ist aber verpflichtet, sie einzuziehen, die Übernachtungen zu melden und den Betrag an die Gemeinde abzuführen – monatlich, quartalsweise oder einmal pro Saison, je nach Ort. Vergisst der Gastgeber das Kassieren, haftet er häufig selbst für den Betrag.

Wer ist befreit?

Befreiungen regelt jede Gemeinde selbst. Häufig sind es:

  • Kinder bis zu einem bestimmten Alter (oft 6, 12 oder 16 Jahre)
  • Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Begleitperson
  • Gäste, die beruflich unterwegs sind – vor allem bei Übernachtungssteuern in Städten, oft nur mit Nachweis des Arbeitgebers

Halte Befreiungen und Nachweise pro Buchung fest. Bei einer Kontrolle musst du belegen können, warum ein Gast nichts bezahlt hat.

Kurtaxe und MwSt

Die Kurtaxe ist kein Entgelt für eine Leistung deines Hauses, sondern eine Abgabe, die du für die Gemeinde einziehst. Deshalb gehört sie ohne MwSt auf die Rechnung, als eigene Position und getrennt von Übernachtung und Frühstück. Wird sie mit der Übernachtung vermischt, rechnest du sie versehentlich in die steuerpflichtige Leistung ein.

So rechnest du die Kurtaxe sauber ab

  1. Satz hinterlegen: Betrag pro Person und Nacht aus dem Reglement deiner Gemeinde notieren, bei Saisonstaffel alle Sätze.
  2. Bei jeder Buchung berechnen: Anzahl Erwachsene × Nächte × Satz, Kinder und Befreite getrennt.
  3. Separat auf die Rechnung: als eigene Position ohne MwSt.
  4. Gästekarte ausgeben, falls deine Gemeinde eine hat – sie ist oft an die Kurtaxe gekoppelt.
  5. Pünktlich melden: Übernachtungen pro Zeitraum zusammenzählen und an die Gemeinde übermitteln.

Häufige Fragen zur Kurtaxe

Muss ich die Kurtaxe auch bei Buchungen über Airbnb oder Booking.com kassieren?

Ja, die Pflicht liegt beim Gastgeber, egal über welchen Kanal gebucht wurde. Airbnb zieht in einigen Orten Kurtaxen selbst ein und führt sie ab. Prüfe für deinen Ort, ob das zutrifft, damit nichts doppelt kassiert wird.

Darf ich die Kurtaxe in den Zimmerpreis einrechnen?

Viele Gemeinden verlangen, dass sie getrennt ausgewiesen wird. Auch steuerlich ist der getrennte Ausweis ohne MwSt der sichere Weg.

Was, wenn ein Gast die Kurtaxe nicht zahlen will?

Weise auf die Pflicht hin, am besten schon in der Buchungsbestätigung. Zahlt er trotzdem nicht, musst du den Betrag in vielen Gemeinden selbst abführen. Kläre im Zweifel mit der Gemeinde, wie du vorgehen sollst.

Kurtaxe automatisch vorgeschlagen

In Stay-Board hinterlegst du den Kurtaxe-Satz unter Hotel. Beim Anlegen einer Buchung schlägt die App den Betrag vor (Erwachsene × Nächte) und übernimmt ihn als Position ohne MwSt auf die Rechnung. Bei Firmengästen erscheint ein Hinweis, dass die Kurtaxe entfallen kann.

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